Corporate Governance Inside Accounting & Tax
ESEF – das zukünftige Format der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) verpflichtet Unternehmen, die Wertpapiere innerhalb der EU emittiert haben, ihre jährliche IFRS-Konzern-Finanzberichterstattung in einem spezifizierten einheitlichen (i.d.R. maschinenlesbaren) Format, dem „European Single Electronic Format“ (ESEF), zu veröffentlichen.
Mit dieser Harmonisierung des elektronischen Berichtsformats sollen die Digitalisierung der Finanzberichterstattung vorangetrieben sowie Analyse und Vergleichbarkeit von Finanzberichten verbessert werden.
Die ESEF-Verordnung sieht im ersten Schritt vor, dass ab dem Geschäftsjahr 2020 die primären Abschlussbestandteile (Bilanz, Gesamtergebnis-, Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnung) sowie unternehmensbezogene Informationen (u.a. Unternehmensname und Rechtsform) in XHTML mit iXBRLTechnologie unter Nutzung der IFRSTaxonomie zu erstellen und in dieser Berichtssprache beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind. Die relevanten Informationen aus IFRS-Konzernabschlüssen werden mit einem standardisierten Label (einem sogenannten Tag) versehen. Diese Tags folgen einer klar definierten IFRS-Taxonomie, dargestellt in der iXBRL-Sprache, welche es IT-Systemen ermöglicht, vollautomatisch bspw. IFRS-Konzernabschlüsse auszulesen. Erst im zweiten Schritt ist es bis 2022 vorgesehen, das Tagging auf die einzelnen Angaben des IFRS-Konzernanhangs auszuweiten. Die ESEF-Daten werden für Unternehmen, die Wertpapiere innerhalb der EU emittiert haben, voraussichtlich zwingend der Abschlussprüfung unterliegen.
Die relevanten Informationen aus IFRS-Konzernabschlüssen werden mit einem standardisierten Label versehen.
Hinsichtlich der Umsetzung des elektronischen Berichtsformats gibt es unterschiedliche Ansätze, welche sich insbesondere hinsichtlich der gebundenen Ressourcen respektive der entsprechenden Kosten sowie qualitativer Aspekte unterscheiden. Während beim „Bolt-on“-Ansatz der bisherige Erstellungsprozess unverändert bleibt und die Umwandlung in das neue Berichtsformat erst nachträglich erfolgt, wird beim „Built-in“-Ansatz das IFRS-Tagging bereits in den gesamten Abschlusserstellungsprozess integriert, sodass als Endprodukt ein einheitliches elektronisches Dokument vorliegt. Darüber hinaus ist eine Auslagerung des Implementierungsprozesses auch an einen externen Dienstleister denkbar.
Unabhängig davon, für welchen Ansatz sich ein Unternehmen entscheidet, ist es erforderlich, sich zeitnah mit der Implementierung des neuen Berichtsformats bei den primären Abschlussbestandteilen auseinanderzusetzen, um der Komplexität, die mit einer exakten Zuordnung von Finanzinformationen zu den entsprechenden Etiketten einhergeht, angemessen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus empfiehlt es sich in Vorbereitung auf die sich daran anschließende zweite Phase der ESEF-Implementierung, bereits frühzeitig eine Analyse der bestehenden Berichterstattung und der zugrunde liegenden Prozesse durchzuführen, um eventuelle Verbesserungspotenziale zu identifizieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Heike Wilken
Director Accounting & Reporting Advisory Services