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Green Bonds (Reporting) Assurance: Besonderheiten und Fallstricke

Green Bonds weisen mittlerweile nachweislich günstigere Finanzierungsbedingungen auf als traditionelle Bonds.

Das Volumen von Green Bonds, also Bonds, die zur (Re-)Finanzierung ökologisch nachhaltiger Aktivitäten genutzt werden, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dasselbe gilt für Bonds, die zur Finanzierung anderer Aktivitäten mit Nachhaltigkeitsbezug begeben werden, wie Climate, Social, Sustainability oder Transition Bonds. Losgelöst von der „Zweckbindung“ der aufgenommenen Mittel funktionieren diese Finanzprodukte grundsätzlich genauso wie „traditionelle“ Bonds.

Dabei gewinnen Green Bonds zunehmend an Attraktivität. Unter anderem weisen sie mittlerweile nachweislich günstigere Finanzierungsbedingungen auf als traditionelle Bonds und sind regelmäßig vielfach überzeichnet. Durch sie können sich Unternehmen auch neue Anlegerschichten erschließen, z.B. rein auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Impact-Investoren. Ferner können Anleger gewonnen werden, die andere Finanzinstrumente, wie Aktien, nicht kaufen würden, z.B. wegen eines treibhausgasintensiven Geschäftsmodells oder weil sie Teile dessen wie Rüstung, Glücksspiel oder Alkohol grundsätzlich ausschließen. Schließlich stärken die „grünen Anleihen“ die Reputation: Während traditionelle Bonds in den einschlägigen Finanz-Tageszeitungen allenfalls in einem Sammelbeitrag im hinteren Drittel abgehandelt werden, schaffen es Green Bonds häufig auf die Titelseiten.

Deren zentrale Besonderheiten werden im Folgenden kurz dargestellt, wobei die Ausführungen auch für die weiteren Bonds mit Nachhaltigkeitsbezug entsprechend gelten. Dabei wird auch erläutert, welche Rolle dem Aufsichtsrat bei einer Green-Bond-Begebung zukommt.

Zunächst ist entsprechend dem normalen Lebenszyklus einer Anleihe auch bei Green Bonds zwischen einer Emissionsphase (Pre-Issuance) und einer nachfolgenden Rückzahlungsphase (Post-Issuance) zu unterscheiden, wobei wesentliche Grundsatzentscheidungen in der Emissionsphase getroffen werden.

Vor Begebung eines Green Bonds (Pre-Issuance) entwickelt der Emittent ein unternehmens-individuelles Green Bond Framework. Ein solches stellt ein Kerninstrument sowohl zur Begebung als auch im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus des Bonds dar und umfasst typischerweise folgende Inhalte:

  • Geplante Verwendung der aufgenommenen Mittel (Use of Proceeds, inkl. Anteil Finanzierung neuer Aktivitäten vs. Refinanzierung bestehender Aktivitäten)
  • Antizipierte/geplante Auswirkungen (Impacts) des Green Bonds
  • Darstellung des unternehmensinternen Mittelverwendungsprozesses
  • Ansatz zur jährlichen Berichterstattung über die Mittelverwendung und die Auswirkungen
  • Beabsichtigter Prüfungsumfang und Prüfungsniveau durch einen unabhängigen Dritten

Bei der Entwicklung des Green Bond Framework empfiehlt sich die Orientierung an anerkannten Standards für die Entwicklung solcher Rahmenwerke, vor allem an denen der International Capital Market Association (ICMA), der Climate Bonds Initiative (CBI) oder an dem EU Green Bond Standard. Die Übereinstimmung des Green Bond Framework mit den zugrunde liegenden Grundsätzen wird regelmäßig im Rahmen einer sog. Second Party Opinion bestätigt, die allerdings nur ein formaler Abgleich ist, durch den internen (z.B. dem Aufsichtsrat) und externen Adressaten (vor allem Investoren) allenfalls eine sehr geringe Sicherheit vermittelt wird. Ferner kann durch einen Prüfer die Übereinstimmung des Green Bonds mit dem Green Bond Framework bestätigt werden.

Nach Begebung des Green Bonds (Post-Issuance) hat der Emittent jährlich über die Mittelverwendung und die Auswirkungen zu berichten. Insbesondere bei der Berichterstattung über die erzielten Auswirkungen (z.B. Verminderung von Treibhausgasemissionen durch Bau von Wind- und Solarparks, die durch den Green Bond finanziert wurden) ist wichtig, die zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. Der Aufsichtsrat hat diese Berichterstattung zwar nicht nach § 171 AktG explizit zu prüfen, sie fällt aber in den allgemeinen Kanon seiner Überwachungsaufgaben aus § 111 AktG. Die jährliche Berichterstattung kann insb. von Wirtschaftsprüfern geprüft werden, nach dem auch bei Nachhaltigkeitsberichten und nicht-finanziellen Erklärungen üblicherweise verwendeten Prüfungsstandard ISAE 3000. Besondere Bedeutung erhält dabei wiederum das initial definierte Green Bond Framework, das als Orientierungsmaßstab für die Berichterstattung gilt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem notwendigen Detaillierungsgrad und der Anwendbarkeit der zuvor definierten Kriterien, wie die aufgenommenen Mittel verwendet werden sollen und wie die jährliche Berichterstattung aussehen sollte. Um späte Risiken möglicherweise ungeeigneter Kriterien zu vermeiden, empfehlen sich frühzeitige Einbindung und Abstimmung mit dem Prüfer bereits in der Pre-Issuance-Phase während der Ausarbeitung des Green Bond Framework.

Sebastian Dingel Director, Audit & Assurance, Sustainability Assurance – Center of Expertise, Deloitte Deutschland

Dr. Matthias Schmidt StB Senior Manager | Audit & Assurance, Sustainability Assurance – Center of Expertise, Deloitte Deutschland

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