Corporate Governance Inside
Interview mit Dr. Lothar Rieth
Sustainable Business Initiativen aus Unternehmenssicht: Die Chancen überwiegen

"In der Sustainble-Finance-Diskussion werden aus meiner Sicht zu sehr die Risiken und zu wenig die Chancen für das einzelne Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft gesehen.“
Dr. Lothar Rieth, EnBW
Dr. Lothar Rieth ist Konzernexperte Nachhaltigkeit bei der EnBW, Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung und leitet dort die Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung. Er ist ferner Vorstand bei econsense, dem Nachhaltigkeitsnetzwerk der deutschen Wirtschaft. Lothar Rieth ist in zahlreichen nationalen und internationalen Expertengruppen mit Nachhaltigkeitsbezug tätig. Er war maßgeblich an der Ausarbeitung der Empfehlungen für die Klimarisikoberichterstattung durch die vom G20 Financial Stability Board eingesetzte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) sowie der Ausarbeitung der International Integrated Reporting Framework durch den International Integrated Reporting Council (IIRC) beteiligt.
Herr Dr. Rieth, die EnBW hat schon früh nicht-finanzielle Informationen in die Geschäftsberichterstattung integriert. Warum haben Sie, bevor es letztlich für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben wurde, bereits Nachhaltigkeitsinformationen mit in die Finanzberichterstattung übernommen?
Dr. Lothar Rieth: Die Antwort ist einfach: weil uns die Argumente dafür überzeugt haben. Bei der Einführung der integrierten Berichterstattung im Rahmen des International Integrated Reporting Council (IIRC) stand bereits 2011 die These im Mittelpunkt, dass sich der Wert eines Unternehmens, insbesondere nach der Finanzkrise von 2008/2009, nicht mehr alleine aus wirtschaftlichen Kennzahlen ableiten ließe und dass wesentliche nicht-finanzielle Elemente stärker Eingang in die Finanzmarktkommunikation finden mussten. Diese Entwicklung wollten wir mitgestalten.
Wir waren schon damals überzeugt, dass die Mitarbeit von Unternehmen wichtig ist, um zu diskutieren, was in der Finanzberichterstattung sinnvoll möglich ist. Auch da die Ergebnisse langfristig Einfluss darauf haben werden, wie Unternehmen ihre Aktivitäten finanzieren können, auf den Wert der Unternehmen und ihre Reputation.
Daher engagieren wir uns seit Jahren in nationalen wie internationalen Initiativen zum Thema Klimarisikoberichterstattung und nachhaltige Finanzierung. Hier hat die integrierte Berichterstattung entscheidende Akzente gesetzt. Die Effekte von Klimarisiken, aber auch Klimachancen wurden etwa von der TCFD von Anfang an in den Mittelpunkt gerückt. Während die DRSC-Vorgaben nur einen Ausblick von mindestens einem Jahr fordern, hat die vom FSB gegründete Taskforce deutlich langfristigere Horizonte in den Blick genommen. Wir haben schon 2013 für alle unsere Kennzahlen 2020 Ziele veröffentlicht – dies wurde von unseren Stakeholdern sehr positiv aufgenommen. Die Technical Expert Group der EU wiederum baute auf den genannten Aspekten auf und hat darüber hinaus zum Ziel, Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen für den Kapitalmarkt anwendbar zu machen. Hier haben wir uns insbesondere auf Fragen der Offenlegung konzentriert, aber auch die Arbeiten im Bereich Green Bond Standard und der EU-Taxonomie begleitet.
Sustainable- bzw. Green-Finance-Skeptiker verweisen bei der Bekämpfung des Klimawandels häufig auf Gefahren und befürchten durch entsprechende Maßnahmen und erhöhte Berichtspflichten mögliche Wettbewerbsnachteile für den Industriestandort Deutschland. Teilen Sie diese Kritik?
LR: Die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen ist heute in vielen großen deutschen Unternehmen bereits seit Jahren geübte Praxis. Immer mehr Studien belegen den direkten oder indirekten Einfluss ökologischer und sozialer Faktoren auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Schon aufgrund dieser engen Wechselwirkungen zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen sind Unternehmen also gut beraten, bei der Berichterstattung nicht nur eine klassische „Outside-in“-Perspektive einzunehmen. Von den Stakeholdern wird heute auch eine stärkere „Inside-out“-Berichterstattung erwartet, die ebenfalls die Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt abbildet. Ein erhöhtes Engagement der deutschen Wirtschaft für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz stellt aus meiner Sicht daher für den Industriestandort Deutschland keine Bedrohung dar. Im Gegenteil: Es kann ein klarer Wettbewerbsvorteil sein, als verantwortungsvoll handelndes Unternehmen die Interessen seiner Stakeholder zu bedienen und sich damit mittel- und langfristig zukunftsfähig aufzustellen.
Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat im Zwischenbericht erste Ideen für gesetzliche Anpassungen präsentiert. Können Sie bereits heute verraten, welche Veränderungen schwerpunktmäßig empfohlen werden? Unter anderem wurde eine Erweiterung des Anwendungsbereichs berichtspflichtiger Unternehmen möglicherweise bis zum Mittelstand angeregt.
LR: Der Anwendungsbereich des CSR-RUG adressiert bislang kapitalmarktorientierte Großunternehmen sowie große Banken und Versicherungen. Dies umfasst ca. 500–600 Unternehmen in Deutschland. Die Frage ist, ob damit alle Unternehmen abgedeckt sind, deren Geschäftstätigkeit nennenswerte Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Sprich, ob wesentliche Teile der deutschen Wirtschaft ausreichend über Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Daher wird im Beirat diskutiert, wie eine sinnvolle Anpassung der Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene aussehen könnte. In der Sustainable-Finance-Diskussion werden aus meiner Sicht zu sehr die Risiken und zu wenig die Chancen für das einzelne Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft gesehen. Ich gehe davon aus, dass etwa Kunden- und Mitarbeiterinteressen, aber auch Fragen nach Lieferantenbeziehungen oder Risiko- und Bonitätsbewertungen zukünftig immer stärker an Nachhaltigkeitsinformationen ausgerichtet werden. Für diese Zwecke ist ein Mindestmaß relevanter Daten notwendig.
Neben Fragen der Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit ist insbesondere die Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen von Bedeutung. In der Vergangenheit gab es immer wieder Irritationen bzgl. der Anforderungen an die doppelte Wesentlichkeit und der jeweiligen Auslegung. Besteht hier aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf in der Weiterentwicklung?
LR: Ja, durchaus. Vergleiche der aktuellen Praxis zeigen, dass selbst Unternehmen mit ähnlichen Wirtschaftsaktivitäten häufig unterschiedliche Nachhaltigkeitsindikatoren ausweisen. Dies zeigt sich beispielsweise im Bericht zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie. Eine Konkretisierung der Berichtspflichten wäre daher wünschenswert. Hier könnten etwa die Auswirkungen von Geschäftsaktivitäten auf Umwelt, Beschäftigung und Gesellschaft im Sinne der SDG-Wirkungsausweise, der Pariser Klimaziele sowie EU-Klimaschutzziele als Grundlage für eine Konkretisierung dienen. Bei einer Überarbeitung der EU-CSR-Richtlinie und einer Neufassung des CSR-RUG sollten Wesentlichkeitskriterien vorgelegt werden. Es sollte Klarheit bestehen, welche Aspekte in die nicht-finanzielle Erklärung aufgenommen werden sollen.
Wie sehen Sie Forderungen einiger Finanzmarktakteure, Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtend in den Lagebericht zu integrieren?
LR: Wir sind Befürworter einer integrierten Berichterstattung. Jedoch haben auch wir diese nicht über Nacht, sondern schrittweise eingeführt. Im Mittelpunkt stand das Ziel einer transparenten, vergleichbaren und verlässlichen Berichterstattung. Das bedeutete für EnBW im ersten Schritt einen kombinierten Bericht. Erst als wir wesentliche Teile der empfohlenen Inhalte und Prinzipien einer integrierten Berichterstattung in unserer Lageberichterstattung berücksichtigt hatten, haben wir 2015 unseren ersten integrierten Bericht veröffentlicht. Aus unserer Sicht sprechen viele Vorteile für einen integrierten Geschäftsbericht. So sind für unsere Stakeholder sog. nicht-finanzielle Informationen schneller auffindbar, wenn diese im Lagebericht veröffentlicht werden. Unternehmen sollten jedoch die Chance haben, diesen Pfad schrittweise zu gehen. Dazu gehört ja auch die Optimierung interner Prozesse. Es kann bei einzelnen Unternehmen durchaus sinnvoll sein, zunächst die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein solides Niveau auszubauen, um dann weitere Entwicklungsschritte zu gehen.
Hat dies auch Implikationen auf die Prüfung von sog. nicht-finanziellen Informationen, sodass im Sinne der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Bericht dargestellten Daten und Aussagen diese mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) zu prüfen wären?
LR: Der Wirtschaftsprüfer prüft bislang grundsätzlich nur, ob eine nicht-finanzielle Erklärung vorgelegt wurde. Aber auch wenn die bisherigen Ausführungen in der Gesetzgebung nach CSR-RUG keine inhaltliche Prüfungspflicht vorgeben, so ist eine Prüfung von nicht-finanziellen Informationen nicht nur hilfreich, sondern letztlich auch erforderlich, um die Verlässlichkeit der Daten zu gewährleisten. Wir lassen die nicht-finanzielle Erklärung in unseren Lagebericht mit hinreichender Sicherheit prüfen, dies umfasst auch die hinter den Zahlen liegenden Prozesse. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Das Ziel sollte eine geprüfte nicht-finanzielle Erklärung sein. Gleichwohl gilt auch hier, dass Unternehmen die Chance erhalten, dies schrittweise einzuführen, etwa über Mindeststandards mit begrenzter Tiefe der inhaltlichen Prüfung.
"Die Taxonomie ist aus unserer Sicht ein dringend benötigtes Klassifizierungssystem zur Definition nachhaltiger Geschäftsaktivitäten."
Dr. Lothar Rieth, EnBW
Eine weitere wichtige bevorstehende Neuerung ist die Einführung einer Sustainable-Finance-Taxonomie. Diese wird nicht zuletzt wegen der Komplexität und des sich daraus ergebenden Aufwands von Teilen der Wirtschaft kritisch beäugt: Wie wirkt sich die Taxonomie für Ihr Unternehmen aus?
LR: Wir als EnBW begrüßen die Einführung einer EU-Taxonomie. Diese ist aus unserer Sicht ein dringend benötigtes Klassifizierungssystem zur Definition nachhaltiger Geschäftsaktivitäten, etwa zur Erreichung der Green-Deal-Ziele, die CO2-Emissionen bis 2050 europaweit auf Netto-Null zu reduzieren.
Es gibt jedoch durchaus Herausforderungen, das ist richtig. Es gilt, eine intelligente Integration und Verknüpfung der EU-Taxonomie-Anforderungen mit der nicht-finanziellen Erklärung (NFE) vorzunehmen. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sollte von zu granularen Darstellungen abgesehen werden. Allein die Analyse der sechs Umweltziele bezogen auf jede einzelne Aktivität wird – insbesondere zu Beginn – für Unternehmen bereits zu erheblichem Mehraufwand führen.
Mir ist es wichtig, dass die Akzeptanz für die Darstellung von Umsatz, CAPEX und OPEX im Geschäftsbericht von Beginn hoch ist. Die Zahlen sollten möglichst robust und vergleichbar sein, sodass sie als belastbare Bewertungsgrundlage und Transformationsnachweise herangezogen werden können. Dann kann die Taxonomie auch bei der Finanzierung von Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten.
Können Sie uns schon eine erste Indikation geben, wie die Ergebnisse bei der EnBW mit Blick auf die geforderten Kennzahlen Umsatz, OPEX, CAPEX ausfallen?
LR: Wir sind gerade dabei, die Taxonomie anzuwenden, und hoffen, zeitnah erste Ergebnisse vorlegen zu können. Gleichzeitig gilt es, die Vorschläge für die delegierten Rechtsakte zur Umsetzung der Taxonomie-Verordnung sorgfältig zu prüfen. Wir haben derzeit noch große inhaltliche Bedenken, ob der vorliegende Vorschlag zur Taxonomie eine umfassende Systematik vorlegt, die den Gesamtzielen der EU Rechnung trägt. Ich spreche hier von technisch machbaren, wirtschaftlich darstellbaren und mit Blick auf den Klimaschutz erforderlichen Maßnahmen. Unserer Meinung nach sollte etwa die Förderung kurz- und mittelfristiger Transitionsaktivitäten stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, da diese zu einer signifikanten CO2-Reduktion führen. Ich plädiere sehr dafür, nicht nur wünschenswerte, sondern vor allem diejenigen Beiträge mit substanziellen ökologischen Aktivitäten aufzunehmen, die technisch möglich und wirtschaftlich machbar sind. Ein Beispiel ist hier der kurzfristig realisierbare Fuel Switch von Kohle- zu Gaskraftwerken. Wir werden uns daher in den nächsten Monaten nicht nur um die Umsetzung kümmern, sondern uns auch weiter für eine anwenderfreundliche und zielorientierte EU-Taxonomie einsetzen.
Das Interview führte Dr. Matthias Schmidt StB, Senior Manager Audit & Assurance, Sustainability Assurance – Center of Expertise, Deloitte Deutschland.