Corporate Governance Inside

Accounting & Tax


Was deutsche Aufsichtsräte über Steuertransparenz und Mindest­besteuerung wissen – und aktiv steuern sollten

Europa ist in Bewegung – und diese Bewegung erreicht den Aufsichtsrat unmittelbar. Steuerliche Themen haben in den vergangenen Jahren im Kontext der Corporate Governance spürbar an Bedeutung gewonnen. Was lange Zeit als Spezialmaterie innerhalb der Steuerfunktion verortet war, entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Feld wirksamer Aufsicht und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Für deutsche Aufsichtsräte ergibt sich daraus eine veränderte Perspektive: Steuer ist heute nicht nur Gegenstand regulatorischer Anforderungen, sondern beeinflusst zunehmend auch Trans­parenz, externe Wahrnehmung und die Beurteilung unterneh­merischen Handelns. Diese Entwicklung ist eng mit der europäischen Steueragenda verknüpft. Neue Berichtspflichten, die Einführung der globalen Mindestbesteuerung sowie die fortschreitende Digitalisierung entsprechender Prozesse führen zu einer höheren Sichtbarkeit steuerlicher Sachverhalte und steigenden Anforderungen an deren Einordnung und Steuerung.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Aufsichtsräte diese Entwicklungen angemessen begleiten und in ihre Überwachungs- und Kontrollfunktion integrieren können. Steuertransparenz als Governance-Dimension: Zahlen werden öffentlich – und vergleichbar

Mit der Einführung des Ertragsteuerinformationsberichts (Public Country-by-Country Reporting) wird steuerliche Transparenz erstmals systematisch öffentlich. Für deutsche Unternehmen gilt die Pflicht für Geschäftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Steuerliche Informationen verlassen damit den geschützten Raum der Behördenkommunikation und werden integraler Bestandteil der externen Unternehmensberichterstattung.

Neu ist dabei weniger die Datengrundlage als deren Wirkung: Einheitliche EU-Vorgaben, standardisierte Templates und strukturierte Datenformate erhöhen die Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit erheblich. Investoren, Analysten, Medien und andere Stakeholder können steuerliche Informationen zunehmend eigenständig einordnen und bewerten.

Für den Aufsichtsrat verschiebt und erweitert sich damit der Fokus: Der Bericht selbst stellt Zahlen bereit, jedoch nur begrenzt Kontext. Unterschiede zwischen Wertschöpfung, Ergebnis und Steuerzahlungen sind zwar häufig sachlich erklärbar – können ohne Einordnung jedoch erheblichen Reputationsdruck erzeugen, unabhängig von der tatsächlichen steuerlichen Situation.

Gleichzeitig bleibt die Umsetzung innerhalb der EU nicht vollständig harmonisiert. Nationale Unterschiede erhöhen insbesondere für international tätige Unternehmen die Komplexität. Deutsche Aufsichtsräte sind daher gefordert, nicht nur die Konsistenz einzelner Berichte, sondern auch deren Kohärenz im internationalen Kontext zu beurteilen.

Hier entsteht eine neue Governance-Dimension: Der Aufsichtsrat muss abwägen, ob die veröffentlichten steuerlichen Informationen konsistent, richtig und erklärbar sind. Steuertransparenz wird damit Teil der externen Rechenschaftspflicht und rückt in die Nähe anderer Governance-Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Vergütungstransparenz.

Für deutsche Aufsichtsräte ergibt sich daraus eine veränderte Perspektive: Steuer ist heute nicht nur Gegenstand regulatorischer Anforderungen, sondern beeinflusst zunehmend auch Trans­parenz, externe Wahrnehmung und die Beurteilung unterneh­merischen Handelns.

Mindestbesteuerung (Pillar Two): neue Risiken, neue Kontrollanforderungen

Mit der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) hat sich der steuerliche Rahmen für große Unternehmensgruppen grundlegend verändert. Seit 2024 ist das Regelwerk anzuwenden, mit ersten umfassenden Meldungen im Jahr 2026.

Die deutsche Umsetzung etabliert ein dauerhaftes, komplexes System zur Sicherstellung einer effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent auf Ebene der einzelnen Steuerhoheitsgebiete.

Für den Aufsichtsrat liegt die Governance-Herausforderung in eben dieser Komplexität der Umsetzung der Mindestbesteuerung. Die Ermittlung der effektiven Steuerbelastung erfordert neue Daten­modelle mit umfangreichen Datenanforderungen, neue, detaillierte Berechnungslogiken sowie eine enge Verzahnung von Steuer-, Rechnungslegungs- und IT-Systemen. Fehlerhafte Daten oder unklare Verantwortlichkeiten können nicht nur steuerliche Mehrbelastungen, sondern auch Veröffentlichungs- und Reputationsrisiken nach sich ziehen.

Für den Aufsichtsrat ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Überwachung. Entscheidend sind insbesondere die Qualität der Datenbasis, die Klarheit der Verantwortlichkeiten und die Einbindung in bestehende Kontroll- und Risiko­management­systeme. Gleichzeitig bleibt das Regelwerk dynamisch und erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Prozesse und Systeme.

Europas Steueragenda: zunehmende Standardisierung und Digitalisierung

Ertragsteuertransparenz und Mindestbesteuerung sind Teil einer umfassenderen europäischen Entwicklung. Initiativen wie VAT in the Digital Age oder die FASTER-Richtlinie zielen darauf ab, Steuerprozesse zu standardisieren, zu digitalisieren und perspektivisch kontinuierlicher verfügbar zu machen.

Damit verändern sich auch die Rahmenbedingungen steuerlicher Aufsicht. Informationen werden schneller verfügbar, Abweichungen früher erkennbar. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenkonsistenz, Prozessqualität und Nachvollziehbarkeit.

Für Aufsichtsräte bedeutet dies, dass steuerliche Fragestellungen sich zunehmend zu einem funktionsübergreifenden Governance-Thema entwickeln. Der Aufsichtsrat wird für die Ausübung einer wirksamen Governance eine (noch) engere Verzahnung von Finanz-, IT- und Reportingstrukturen einfordern müssen.

Was deutsche Aufsichtsräte jetzt aktiv steuern sollten

Die beschriebenen Entwicklungen führen zu einer kontinuier­licheren und datenbasierteren Ausrichtung steuerlicher Aufsicht. Neben klassischen Berichtszyklen wird zunehmend relevant, ob Organisation, Systeme und Prozesse in der Lage sind, steuerliche Risiken und Transparenzeffekte frühzeitig zu identifizieren und angemessen zu adressieren.

„Tax“ entwickelt sich damit zu einem integralen Bestandteil eines umfassenden Governance-Ansatzes.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Aufsichtsräte folgende Handlungsfelder:

- Steuer-Governance stärken: klare Verantwortlichkeiten, wirksame Kontrollmechanismen und strukturierte Berichtsprozesse sicherstellen

- Transparenz einordnen: die externe Wirkung veröffentlichter Steuerdaten bewerten und deren Plausibilität sicherstellen

- Organisation und Systeme prüfen: Daten-, IT- und Prozesslandschaften im Hinblick auf die neuen Anforderungen beurteilen

- Anpassungsfähigkeit sicherstellen: Strukturen schaffen, die eine kontinuierliche Reaktion auf regulatorische Entwicklungen ermöglichen

Fazit

„Europe on the Move“ beschreibt für deutsche Aufsichtsräte eine neue Qualität steuerlicher Verantwortung. Steuerliche Themen gewinnen im Kontext der Corporate Governance weiter an Bedeutung. Sie sind sichtbarer, komplexer und in stärkerem Maß Gegenstand externer Bewertung. Für Aufsichtsräte folgt daraus die Notwendigkeit, steuerliche Fragestellungen systematisch in die Überwachungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Eine belastbare Corporate Governance umfasst damit zunehmend auch eine strukturierte und nachvollziehbare Steuer-Governance.

Dr. Astrid Bregenhorn-Kuhs Partnerin | Business Tax – Advisory Services | Deloitte Deutschland

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